Digitalisierungsstrategie und Gesetzgebung im Gesundheitswesen

Insbesondere drei Ziele: Konsequente Ausrichtung auf Menschen, Patienten-souveränität und Begeisterung, Verbesserung der Versorgungsqualität und Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz

Zu erreichen durch: Digital unterstützte Versorgungsprozesse, Nutzung von Gesundheitsdaten und nutzenorientierte Technologien und Anwendungen

Voraussetzungen für die Umsetzung: Die Digitalstrategie sieht neben Visionen und Zielen als Voraussetzung zur Zielerreichung notwendige regulatorische Rahmen-bedingungen an

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

•Dezentral gehaltene Gesundheitsdaten leichter auffindbar und nutzbar machen (Zentrale GD-Stelle)

•GKV-Abrechnungsdaten breiter und schneller nutzbar machen

•Verknüpfung von Gesundheitsdaten (Nutzung pseud. Daten des Forschungsdatenzentrums)

•Vereinfachtes Verfahren zur Datenschutzaufsicht (Stärkung der Bundesebene / BDSB)

•Umfassende und repräsentative Daten aus der ePA bereitstellen (automatische Bereitstellung für Forschung)

•Stärkere Nutzung der GKV-eigenen Daten zur Verbesserung der Versorgung (individuelle Ansprach der Versicherten)

Digitalgesetz (DigiG)

•Potenziale der ePA nutzen (opt-out-Lösung)

•Weiterentwicklung und verbindliche Einführung E-Rezept

•DiGAs noch besser für Versorgung nutzbar machen (höhere Risikoklassen)

•Videosprechstunde und Telekonsile qualitätsorientiert weiterentwickeln (Wegfall Mengenbegrenzung)

•Digitale Versorgungsprozesse in strukturierten Behandlungsprogrammen ermöglichen (DMP)

•Verbesserung der Interoperabilität (Schaffung eines Kompetenzzentrums)

•Erhöhung der Cybersicherheit (Kriterienkatalog Cloud-Computing)

•Verstetigung und Weiterentwicklung des Innovationsfonds

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

•Versorgungsstärkung in benachteiligten Regionen und Stadtteilen (Gesundheitskioske)

•Stärkung einer regional vernetzten, kooperativen Gesundheitsversorgung (Gesundheitsregionen)

•Optimierung der hausärztlichen Versorgung in strukturschwachen Regionen (Primärversorgzentrum)

•Stärkung der Interessen von Patient*innen und anderen Beteiligten im G-BA

•Stärkung der Kommunen lokale Infrastruktur aufzubauen 
(erleichterte Gründung von kommunalen MVZ)

•Stärkung der Bundesländer in Versorgungsgestaltungsentscheidungen (Länder in ZA)

•Versorgungsverbesserung für Kinder und Jugendliche im Bereich Hilfsmittel

•Schaffung Transparenz über Service- und Leistungsqualität der GKVen

Vorheriger Artikel Nächster Artikel
>> Drei Gesetze im Überblick! <<
Prof. Dr. Alexandra Jorzig
10xD