Der Referentenentwurf zum Digitalgesetz in Kürze

Lang wurde dieser Entwurf sehnsüchtig erwartet, denn wir brauchen dringend echte Neuerungen, um endlich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzuschreiten. Die Inhalte waren lange überfällig. Es ist der Schritt in die richtige Richtung, wenngleich noch sehr viel Luft nach oben ist und abzuwarten bleibt, wie es dann tatsächlich ausgefüllt wird, also in die Tat umgesetzt wird.

Kurz und knapp:

(1) Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten ab Anfang 2025.

(2) Möglichkeit des Widerspruchs (Opt-Out) gegen die Nutzung der ePA.

(3) Befüllung der ePA mit einer vollständigen digitalen Medikationsübersicht in Verbindung mit dem E-Rezept, um ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden.

(4) Verbindlicher Standard für das E-Rezept ab 1. Januar 2024 in der Arzneimittelversorgung.

(5) Vereinfachte Nutzung per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App.

(6) Integration digitaler Gesundheitsanwendungen in die Versorgung und Transparenz ihres Einsatzes.

(7) Assistierte Telemedizin als niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung, auch in schwer erreichbaren Regionen.

(8) Aufhebung der 30%-Begrenzung für Telemedizin

(9) Weiterentwicklung und Verstetigung des Innovationsfonds für dauerhafte Erprobung und Integration innovativer Versorgungsformen.

(10) Einrichtung eines Digitalbeirats bei der gematik mit Vertretern von Datenschutz, Datensicherheit, Medizin und Ethik zur Beratung bei Festlegungen zu Datenschutz, Datensicherheit, Datennutzung und Anwenderfreundlichkeit.

(11) Verbesserung der Interoperabilität

(12) Erhöhung der Cybersicherheit

Vorheriger Artikel Nächster Artikel
>> Gesetze kurz und knapp auf den Punkt gebracht! <<
Prof. Dr. Alexandra Jorzig
10xD