KI-Verordnung

Die EU schafft mit der KI-Verordnung einen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Ihr Ziel ist es, Innovationen zu fördern, das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie die Grundrechte und Sicherheit der EU-Bürger respektiert. Diese Verordnung, das weltweit erste umfassende Regelwerk für KI, konzentriert sich auf die Produktregulierung, nicht auf Forschungsaktivitäten, und legt den Grundstein für anwendungsorientierte KI-Entwicklungen in Europa. Der Verordnung liegt ein risikobasierter Ansatz zugrunde. Als Grundregel lässt sich festhalten:

Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.

Während KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa Social Scoring) gänzlich verboten werden und für Hochrisiko-KI-Systeme strenge technische und organisatorische Anforderungen gelten, unterliegen Anwendungen mit geringem Risiko lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten.

Generative KI, insbesondere leistungsstarke Modelle mit systemischem Risiko, unterliegen strengen Vorschriften. Verhaltenskodizes werden mit Modellanbietern und Stakeholdern erstellt, bevor auf Standards und harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen wird. Dies soll der dynamischen Entwicklung von KI gerecht werden und sicherstellen, dass Anwender die erforderlichen Informationen erhalten. Die Pflichten sind begrenzt und praxisnah.

Die Verordnung erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung von KI durch Einhaltung von lediglich Transparenz- und Informationspflichten. Interessen von KMU und Start-ups werden verstärkt berücksichtigt, auch durch Regeln für Reallabore zur Erprobung von Innovationen.

Vor dem Inkrafttreten müssen das Europäische Parlament und eine Ratsformation zustimmen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundlegend 24 Monate später Anwendung, wobei einige Vorschriften schon früher gelten.

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Prof. Dr. Alexandra Jorzig
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