Die KI-Verordnung der EU: Rahmen für sichere, transparente und ethische Künstliche Intelligenz

Die KI-Verordnung der Europäischen Union, auch bekannt als „EU-AI-Act“, ist die weltweit erste umfassende Gesetzgebung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI). Ziel der Verordnung ist es, den Einsatz von KI in der EU sicher, transparent und ethisch zu gestalten und das Vertrauen der Gesellschaft in KI-Technologien zu stärken. Die Verordnung definiert Standards und klare Regeln für den Einsatz von KI-Systemen und verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz: Je nach Risikostufe des jeweiligen KI-Systems gelten unterschiedliche Anforderungen und Pflichten. Während Systeme mit niedrigem Risiko nur minimale Anforderungen erfüllen müssen, gelten für Anwendungen mit hohem Risiko strenge Vorgaben. KI-Systeme mit unvertretbaren Risiken, wie etwa solche zur Massenüberwachung oder zur Manipulation menschlichen Verhaltens, werden vollständig verboten.

Wesentliche Rahmenbedingungen der Verordnung betreffen Transparenz, Sicherheit und Ethik. Sie verlangt, dass KI-Systeme nachvollziehbar und sicher sind, um Diskriminierung, unethische Nutzung oder andere negative gesellschaftliche Folgen zu verhindern. Unternehmen, die KI in der EU entwickeln, vertreiben oder anwenden, müssen ihre Systeme regelmäßig überprüfen und umfassend dokumentieren, um die Einhaltung dieser Standards zu belegen. Die Verordnung fordert zudem Mechanismen zur Risikobewertung und -minderung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Vorurteilen (Bias) und zum Schutz der Privatsphäre.

Mit der KI-Verordnung wird die EU zu einem Vorreiter in der Regulierung von KI und schafft klare Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Anwendung dieser Technologie. Unternehmen und Organisationen haben durch eine Übergangsfrist Zeit, ihre Systeme und Prozesse an die neuen Vorschriften anzupassen und sicherzustellen, dass ihre KI-Anwendungen konform und zukunftssicher aufgestellt sind.

Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Vorgaben
Die Übergangsfrist der KI-Verordnung, auch bekannt als AI Act, bietet Unternehmen, Organisationen und Behörden Zeit, ihre Praktiken, Prozesse und Systeme an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Diese Frist begann am 1. August 2024, nachdem die Verordnung offiziell verabschiedet wurde. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden erst nach einer zweijährigen Übergangszeit, ab dem 2. August 2026, vollumfänglich in Kraft treten. Einige spezifische Regelungen, wie das Verbot von KI-Systemen mit unvertretbaren Risiken, gelten jedoch bereits nach sechs Monaten, also ab dem 2. Februar 2025. Weitere Bestimmungen werden schrittweise in Kraft gesetzt. Diese Übergangsphase soll sicherstellen, dass alle betroffenen Akteure ausreichend Zeit haben, notwendige Anpassungen vorzunehmen und den neuen Vorschriften gerecht zu werden.

Empfohlene Maßnahmen für Unternehmen zur Einhaltung der KI-Verordnung
• Bestandsaufnahme und Bewertung: Unternehmen sollten ihre KI-Systeme umfassend überprüfen und analysieren, ob diese den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört die Analyse der eingesetzten Algorithmen, Datenquellen und Prozesse.
• Risikobewertung und Compliance: Die mit dem Einsatz von KI verbundenen Risiken sollten identifiziert und Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt werden. Zudem sind interne Compliance-Prozesse zu etablieren, um sicherzustellen, dass alle KI-Anwendungen den neuen Vorschriften entsprechen.
• Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende, insbesondere jene, die an der Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen beteiligt sind, sollten gezielt geschult werden, um die neuen Anforderungen zu verstehen und in ihrer Arbeit umzusetzen.
• Anpassung der Governance-Strukturen: Unternehmen sollten ihre internen Governance-Strukturen überprüfen und anpassen, um Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse klar zu definieren und an die Anforderungen der KI-Verordnung anzupassen.
• Dokumentation und Transparenz: Da die KI-Verordnung großen Wert auf Transparenz und Dokumentation legt, sollten Unternehmen entsprechende Praktiken zur Dokumentation und Nachvollziehbarkeit ihrer KI-Systeme einführen, um deren Erklärbarkeit sicherzustellen.
• Technische Anpassungen: Gegebenenfalls müssen technische Anpassungen an bestehenden KI-Systemen vorgenommen werden, um Anforderungen wie Datenschutz, Bias-Vermeidung oder Robustheit zu erfüllen.
• Engagement mit Regulierungsbehörden: Unternehmen sollten den Dialog mit Regulierungsbehörden suchen, um Klarheit über spezifische Anforderungen zu erhalten und sicherzustellen, dass sie alle notwendigen Anpassungen rechtzeitig umsetzen können.

Durch die rechtzeitige Umsetzung dieser Schritte können Unternehmen gewährleisten, dass sie nach Ablauf der Übergangsfrist vollständig konform mit den Vorgaben der KI-Verordnung sind und ihre KI-Systeme ohne Betriebsunterbrechungen weiter einsetzen können. Die KI-Verordnung positioniert die EU als Vorreiter in der Regulierung von KI und schafft klare Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere, verantwortungsvolle Entwicklung und Anwendung dieser Technologie.

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Prof. Dr. Alexandra Jorzig
Founder und Advisory Board Member 10xD